Grundlage des CBAM – des „Carbon Border Adjustment Mechanism“ – ist eine EU-Verordnung zum Ausgleich von CO2-Emissionen an der Grenze, die bei der Erzeugung von sechs Produktkategorien entstehen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Das CBAM gilt also auch für unser Sortiment von Stahlrohren, Fittings, Flanschen und Stabstahl.
Warum ist die CBAM-Verordnung notwendig?
Die CBAM-Verordnung dient dazu, „Carbon Leakage“ zu verhindern, also die Verlagerung europäischer Produktionsstätten in Länder außerhalb der EU, in denen die Unternehmen nicht für ihre CO2-Emissionen zahlen müssen. Dies ist notwendig, weil sich viele europäische Unternehmen an strenge Vorschriften bezüglich ihres CO2-Ausstoßes halten und/oder dafür bezahlen müssen. Carbon Leakage ist nachteilig für unser Klima, denn sie führt letztlich zu einem Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen. Auch die europäische Wirtschaft leidet darunter. Mit dem CO2-Grenzausgleichssystems sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU geschaffen werden (Quelle: NEA).
Was bedeutet das CBAM für den Handel mit Stahlrohren und Rohrprodukten?
Die CBAM-Verordnung tritt offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft. Seit Oktober 2023 gilt eine Übergangsfrist, in der sich alle Betroffenen auf die neuen Vorschriften vorbereiten können. In diesem Übergangszeitraum müssen Importeure von Stahlerzeugnissen vierteljährlich darüber Bericht erstatten, welche CO2-Emissionen bei der Produktion der importierten Erzeugnisse entstanden sind. Außer dieser Meldepflicht gelten noch keine weiteren Verpflichtungen;
dies ändert sich aber am 1. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen Importeure vorab eine Genehmigung beantragen, wenn sie unter die CBAM-Verordnung fallende Güter von außerhalb der EU importieren wollen. Diese Genehmigung wird in Form eines Zertifikats erteilt. Außerdem müssen sie für die bei der Herstellung dieser Güter entstandenen CO2-Emissionen eine Abgabe zahlen, die der Abgabe entspricht, die für dieselben Produkte gezahlt werden müsste, wenn sie in der EU hergestellt worden wären. So werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden, die dadurch entstehen können, wenn Stahlwerke außerhalb der EU aufgrund weniger strenger Regelungen geringere oder überhaupt keine Abgaben für ihre CO2-Emissionen zu entrichten brauchen. Anders ausgedrückt: das CBAM gewährleistet gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Stahlhersteller.
Wie werden die CO2-Emissionen der Stahlhersteller festgestellt?
Der Importeur, beispielsweise Van Leeuwen, ist verpflichtet, vierteljährlich darüber Bericht zu erstatten, welche CO2-Emissionen durch die von außerhalb der EU importierten Stahlerzeugnisse entstanden sind. Diese Daten müssen eigentlich von den Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden; viele davon sind dazu jedoch noch nicht in der Lage. Bis Ende Juni 2024 durften die Stahlwerke darum die in der CBAM-Verordnung festgelegten Standardemissionswerte verwenden; seit dem 1. Juli 2024 müssen sie aber die tatsächlichen Daten melden. Für viele Stahlhersteller stellt das ein großes Problem dar.
Umweltauswirkungen
Die Kohlenstoffabgabe auf Stahlerzeugnisse, gleich ob innerhalb oder außerhalb der EU produziert, wurde mit Blick auf den Klimaschutz und die Reduktion der CO2-Emissionen eingeführt. das CO2-Grenzausgleichssystem ist Teil des Legislativpakets „Fit für 55“ der EU, dessen Ziel darin besteht, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis spätestens 2050 in Europa gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität zu erreichen.
Viele Stahlwerke tätigen erhebliche Investitionen, um ihre CO2-Emissionen zu senken. Dies gilt auch für die Hersteller, von denen wir unsere Rohre und Rohrprodukte beziehen. In Zwijndrecht und an anderen europäischen Lagerstandorten bauen wir Bestände aus CO2-reduziertem Stahl auf; die Daten dieser Materialien werden in einer Umweltproduktdeklaration (EPD) registriert. Wir vertreiben diese Rohre unter unserer eigenen Marke„Van Leeuwen Impact“. Alles Wissenswerte über diese Rohre finden Sie hier !
Auswirkungen auf den Stahlmarkt
Die CBAM-Verordnung ist für viele noch neu, und so herrscht auch noch nicht überall Klarheit über die Folgen. Die Preise für Importe aus Nicht-EU-Ländern können steigen, möglicherweise sogar stark, wodurch sich der weltweite Stahlmarkt wesentlich verändern wird.
Was das für unsere Kunden bedeutet?
Für Kunden, die ihre Stahlrohrerzeugnisse von in der EU ansässigen Händlern wie Van Leeuwen beziehen, ändert sich nichts. Wenn Van Leeuwen Material von außerhalb der EU importiert , übernehmen wir auch die erforderliche Berichterstattung und holen die benötigten Zertifikate ein.
Für Kunden, die ihre Stahlerzeugnisse direkt von Stahlwerken außerhalb der EU beziehen, hat das CBAM allerdings spürbare Konsequenzen. Da sie in diesem Fall selbst als Importeure fungieren, müssen sie sich um die Berichterstattung und die CBAM-Zertifikate kümmern. Es empfiehlt sich darum, sehr frühzeitig die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich einfach per E-Mail an info@vanleeuwen.nl oder telefonisch mit uns in Verbindung!