Prüfdokumente auf Grundlage einer unspezifischen Prüfung
Konformitätserklärung gemäß Anordnung „Typ 2.1“
Dokument, in dem der Hersteller erklärt, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen, ohne Angabe von Testergebnissen.
Prüfbericht „Typ 2.2“
Dokument, in dem der Hersteller erklärt, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen, und in dem er auf der Grundlage einer unspezifischen Prüfung Testergebnisse vorlegt.
Inspektionsdokumente basierend auf einer spezifischen Inspektion
Inspektionszertifikat „Typ 3.1“
Vom Hersteller ausgestelltes Dokument, in dem er erklärt, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen und in dem er Testergebnisse angibt.
Die Prüfeinheit und die durchzuführenden Prüfungen sind in der Produktspezifikation, den amtlichen Vorschriften und entsprechenden Regeln bzw. der Bestellung festgelegt. Das Dokument wird von einem vom Hersteller autorisierten Prüfbeauftragten, unabhängig von der Fertigungsabteilung, validiert.
Der Hersteller darf auf das Prüfzertifikat 3.1 relevante Prüfergebnisse übertragen, die er durch eine spezifische Prüfung an Primär- oder Eingangsprodukten erhalten hat, vorausgesetzt, der Hersteller wendet Rückverfolgbarkeitsverfahren an und kann die erforderlichen entsprechenden Prüfdokumente vorlegen.
Inspektionszertifikat „Typ 3.2“
Ein Dokument, das sowohl vom autorisierten Inspektionsbeauftragten des Herstellers, unabhängig von der Fertigungsabteilung, als auch entweder vom autorisierten Inspektionsbeauftragten des Käufers oder dem gemäß den offiziellen Vorschriften benannten Inspektor erstellt wird und in dem erklärt wird, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen, und in dem die Testergebnisse angegeben werden.
Der Hersteller darf auf das Prüfzertifikat 3.2 relevante Prüfergebnisse übertragen, die durch eine spezifische Prüfung von Primär- oder Eingangsprodukten erzielt wurden, vorausgesetzt, der Hersteller wendet Rückverfolgbarkeitsverfahren an und kann die erforderlichen entsprechenden Prüfdokumente vorlegen.